Was bedeutet Nachteilsausgleich?


Um was es geht

Der Begriff Nachteilsausgleich stammt aus dem Sozialrecht und bezeichnet Maßnahmen für behinderte Menschen, die dazu dienen sollen, die durch die Behinderung oder Mehraufwendungen bedingten Nachteile auszugleichen.

 

Im Bildungsbereich versteht man darunter allgemein Maßnahmen In Lern-, Leistungs- und Prüfungssituationen, welche von den jeweils Verantwortlichen organisiert werden, um den spezifischen Nachteil, den ein Lernender hat, zu kompensieren. Zielsetzung dabei ist die Herstellung von Chancengleichheit. Dabei geht es jedoch nur um solche Nachteile, die aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung vorliegen.



Nachteilsausgleich im Grundgesetz

Rechtliche Regelungen bzgl. des Nachteilsausgleichs gehen letztlich auf Artikel 3 (3) des Grundgesetzes zurück. Dort ist festgelegt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Voraussetzung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist also das Vorliegen einer Behinderung. In der Rechtssprechung werden Teilleistungsstörungen wie LRS/Legasthenie grundsätzlich als Behinderungen angesehen. Aus dieser Sichtweise leitet sich der Anspruch auf einen Nachteilsausgleichs ab. Unklar dabei bleibt allerdings, wie genau eine LRS bzw. Legasthenie zu definieren ist. Hierüber herrscht unglücklicherweise keine Einigkeit bei Medizinern, Psychologen und Pädagogen.

 

Nachteilsausgleich im Bildungswesen

Die für die bundesweite Koordination zuständige Institution, die Kultusministerkonferenz (KMK) hat 2003 bzw. 2007 "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen oder im Rechnen" veröfentlicht. Dabei werden bewusst die in der Wissenschaft umstrittenen Begriffe 'Behinderung', 'Legasthenie' und 'Dyskalkulie' vermieden, wie bereits im Titel der Schrift erkennbar ist. Die KMK sieht vor, dass Nachteilsausgleiche „beim Erlernen von Lesen und Rechtschreiben in Betracht kommen".

Innerhalb dieses weiten, durch die KMK gesteckten Rahmens haben die Bundesländer spezifische rechtliche Regelungen erlassen, welche den Umgang mit den Teilleistungsstörungen und damit auch mit Maßnahmen des Nachteilsausgleichs betreffen. Das führte zu Gemeinsamkeiten, aber auch zu teilweise großen Unterschieden bzgl. der Regelungen zum Nachteilsausgleich zwischen den einzelnen Bundesländern.