Legasthenie, LRS - Um was geht es?


Im deutschen Sprachraum herrscht eine erhebliches Durcheinander, wenn es um die Bezeichnung von Schwierigkeiten geht, die Menschen mit dem Erlernen und dem Gebrauch der Schriftsprache haben. Eine Unterscheidung besagt, dass Legasthenie der ältere, LRS der neuere Begriff ist. Eine andere Sichtweise betrachtet Legasthenie als eine genetisch bedingte Störung, LRS als erworbene Problematik. Wiederum andere Fachleute setzen LRS mit Lese-Rechtschreibstörung gleich, andere mit Lese-Rechtschreibschwäche. Und nicht zuletzt wird zuweilen gar kein Unterschied zwische LRS und Legasthenie gemacht.

 

Hinter dieser Begriffsverwirrung steht ein jahrzehntelanger Streit in der Wissenschaft, der sich zwischen zwei Positionen bzw. Lagern abspielt, zwischen der sog. medizinischen Position und der sog. pädagogischen Position. Vertreter der medizinischen Position unterscheiden deutlich zwischen einer erblich, d.h. genetisch verursachten Störung, wofür sie die Begriffe Legasthenie oder Lese-Rechtschreibstörung verwenden und einer erworbenen Problematik, die sie als Lese-Rechtschreibschwäche oder -schwierigkeiten bezeichnen.



Demgegenüber steht die sog. pädagogische Position, nach der eine solche Einteilung der Betroffenen nicht möglich ist und deshalb die Bezeichnung LRS im Sinne von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten für alle Betroffenen unterschiedslos verwendet.

Die beiden Positionen führen zu unterschiedlichen Folgen, vor allem im Bereich des Schulrechts. Während einige Bundesländer die medizinische Position bei den schulrechtlichen Regelungen zugrunde legen (z.B. Bayern), haben die meisten Länder (u.a. NRW) die pädagogische Sichtweise als Richtschnur für den schulischen Umgang mit LRS vorgegeben. Dieses Portal vertritt die pädagogische Sichtweise, wenn nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.