Notenschutz im Fach Englisch


Rechtschreib- oder Grammatikfehler?

Erläuterungen zum grundsätzlichen Verständnis des Notenschutzes sind hier zu finden. Die in NRW geltende rechtliche Regelung des Notenschutzes wird hier dargestellt.

Wie  ist der Notenschutz im Fach Englisch umzusetzen? Bei der Antwort auf diese Frage müssen Lehrkräfte Rechtschreibfehler - denn nur sie sind vom Notenschutz betroffen - von Fehlern aus anderen Bereichen der Sprache wie Grammatik oder Wortschatz unterscheiden. In der Regel ist dies keine Problem, allerdings gibt es Grenzfälle, bei denen nicht eindeutig zu klären ist, ob eine Fehlschreibung als RS-Fehler oder Gr-Fehler betrachtet werden kann. Zur Klärung dieser Frage bietet es sich an, folgenden pragmatischen Grundsatz anzuwenden: Grammatikfehler hört man, Rechtschreibfehler nicht. Darüberhinaus sollte man in Zweifelsfällen aus pädagogischen Gründen zum Vorteil des Lernenden entscheiden, den betreffenden Fehler also RS-Fehler einstufen und somit den Notenschutz anwenden. Hier einige Beispiele derartiger Zweifelsfälle:

 

Wertung als RS-Fehler

Wertung als GR-Fehler

Last year he spend all his money

Its cold outside.

They went their by car.

He opend the door.

Never juge a book by its cover.

Their watching TV.

He spend a lot of money every day.

It cold outside.

They went they by car.

He open the door.

Never judge a book by his cover.

They watching TV.

 

Zur Gewichtung von RS-Leistungen in Klassenarbeiten

Klassenarbeiten in der Sek I setzen sich aus mehreren Teilleistungen zusammen. Bzgl. der Gewichtung der Teilleistungen existieren zwar keine exakten Vorgaben (etwa Prozentangaben), aber Regelungen des Lehrplans, der zentralen Prüfungen 10 wie auch des Abiturs können als Orientierung betrachtet werden. Danach fließt die Korrektheit der lexikalischen, grammatischen und orthografischen Leistungen zusammengenommen nur relativ geringfügig in die Gesamtbewertung einer Klassenarbeit ein. So werden etwa bei der ZP 10 die sprachlichen Leistungen insgesamt mit maximal 26 Punkten bewertet, auf eine korrekte Rechtschreibung entfallen davon maximal 2 Punkte. (Stand 2018)

Im Abitur sind 4 von 105 (bzw. 6 von 150) Punkten für die korrekte Orthografie vorgesehen. (Stand 2017) Aufgrund des geringen Gewichts der Rechtschreibung wirkt sich die Anwendung (oder Nicht-Anwendung) des Notenschutzes nur sehr marginal auf die Gesamtnote einer Klassenarbeit aus. Vor diesem Hintergrund tritt auch die Frage 'RS-Fehler oder GR-Fehler' deutlich in den Hintergrund.

 

 

Zum Notenschutz bei Vokabeltests

Ganz anders stellt sich die Situation jedoch bei schriftlichen Vokabeltests dar, in denen im Gegensatz zur Klassenarbeit nur zwei Teilleistungen überprüft werden: die lexikalische und die orthografische. Bei der Bewertung werden in der Regel von den meisten Lehrkräften beide Aspekte gleich oder annähernd gleich gewichtet. Dadurch erhält die Frage des Notenschutzes bei Vokabeltests eine große Bedeutung. Angenommen ein Schüler weiß alle Wörter in einem Test, macht aber in jedem Wort einen Rechtschreibfehler. In dieser extremen Konstellation kann die Note zwischen 'sehr gut' und 'mangelhaft' variieren, je nachdem, ob der Notenschutz angewendet wird oder nicht.

Vor einer Anwendung des Notenschutzes muss jedoch geklärt sein, ob ein Fehler überhaupt als orthografischer oder lexikalischer Fehler angesehen werden kann. Auch hier kann zunächst wieder die „Hörprobe“ weiterhelfen. Ist ein Wort so geschrieben, dass seine Aussprache mehr oder weniger deutlich auf das betreffende Wort schließen lässt, würde es als lexikalisch korrekt gewertet.

 

Beispiele: iestedei – tietcher – blu - boi – reini – dschörmen – ander - jears

 

Ist die Fehlschreibung jedoch derart entstellt, dass die gesuchte Vokabel nicht mehr zu erkennen ist, auch nicht, wenn sie ausgesprochen würde, müsste das Wort auch als lexikalisch inkorrekt eingestuft werden.

 

Beispiele: titer (statt teacher) - Thenday (statt Wednesday) – anialz (statt animals) – steehr (statt chair) – fents (statt friends)

 

Zweifelsfälle könnten auftreten, wenn die Schreibweise nur minimal vom eigentlichen Wortklang abweicht. In diesen Fällen liegt es im Ermessen der Lehrkraft, ob sie das Wort als lexikalisch korrekt betrachtet oder nicht.

 

Beispiele: sher (statt chair) – colecte (statt collect) – nem (statt name) – ret (statt red) – want (went) – famile (statt family)