Was ist anders in der Sekundarstufe II?

In der Sekundarstufe II spielt die LRS bzw. deren Anerkennung eine wichtige Rolle, wenn es um die Gewährung von Nachteilsausgleichen geht. Der sog. Notenschutz wird in der gymansialen Oberstufe und im Abitur nicht gewährt. Auch die Förderung von Schülerinnen und Schülern wird in den betreffenden rechtlichen Vorgaben nicht mehr explizit angesprochen. In NRW liegt für die Sekundarstufe II anders als für die Sekundarstufe I kein zusammenhängendes Regelwerk bzgl. LRS vor. Stattdessen gelten hier verschiedene Vorgaben, die unterschiedlich konkret und unterschiedlich verbindlich sind:

- die 'Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen' (kurz: KMK-Grundsätze)

- die 'Ausbildungs- und Prüfungsordnung Gymnasiale Oberstufe' (kurz APO-GOSt), dort § 13 Absätze 7 und 8 sowie die entsprechenden Verwaltungsvorschriften (VV)

- die Arbeitshilfe 'Nachteilsausgleich Sekundarstufe II & Abitur'